Stellenangebote
Mitarbeiter/-in im Tourismus-Servicezentrum mit Ticketservice
der Neustadthalle in Neustadt in Sachsen (w/m/d) für 20 Std.
Zur Verstärkung unseres Teams zum schnellstmöglichen Termin!
Sie
- haben vorzugsweise eine Ausbildung in der Verwaltung erfolgreich abgeschlossen und konnten Ihr Können bereits erfolgreich anwenden!
- sprühen vor Ideen und setzen diese um?
Dann sind Sie in unserem Team richtig!
Wir bieten Ihnen
- ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsgebiet
- eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich
- die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.
Diese Voraussetzungen sollten Sie noch mitbringen - Sie
- arbeiten selbständig und strukturiert, sind selbstbewusst und belastbar,
- haben gute regionale Kenntnisse (Stadt Neustadt, Sächsische Schweiz, Dresden),
- zeichnen sich durch ein freundliches und verbindliches Auftreten im Umgang mit Kunden und Besuchern aus,
- besitzen sehr gute MS-Office und Internet-Kenntnisse und eine sehr gute Ausdrucks- und Formulierungsfähigkeit ist Ihnen eigen
- haben einen Führerschein Klasse B,
- leisten Spät- und Wochenenddienste
Sie möchten gern in unserem Team arbeiten?
Dann richten Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte bis 24.03.2023 an:
Neustadthalle- Veranstaltungs GmbH
Johann-Sebastian-Bach-Straße 15
01844 Neustadt in Sachsen
oder an info@neustadthalle.de.
Bitte haben Sie Verständnis, das keine im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten erstattet werden. Bewerber/innen mit Behinderung erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern elektronisch. Wird mit einem Bewerber ein Anstellungsvertrag geschlossen, erfolgt die Speicherung der übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen (beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) entgegenstehen. Die Rücksendung schriftlich eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt nur mit einem beiliegenden, frankierten Rückumschlag. Die datenschutzgerechte Vernichtung nicht zurückgesendeter Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Diese erfolgt zwei Monate nach Zustellung der Absageentscheidung.